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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08 (https://dejure.org/2011,24520)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2011 - 10 N 72.08 (https://dejure.org/2011,24520)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 10 N 72.08 (https://dejure.org/2011,24520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 114 VwGO, Art 140 GG, Art 138 Abs 1 WRV, § 2 Nr 3 KiStRglG
    Anspruch auf Bewilligung von Staatsleistungen analog Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV; Staatsleistungen im Sinne des Art 138 Abs 1 WRV; Berücksichtigung einer Folgenbeseitigungslast bei Ermessensentscheidungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86 Abs 1 VwGO, § 114 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 bis 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, Art 140 GG, Art 138 Abs 1 WRV, § 2 Ziff 3 KiStG-DDR
    Subvention; Gesetzestreue jüdische Gemeinde Brandenburg; Förderung für das Haushaltsjahr 2000; (kein Anspruch auf) Staatsleistungen; (keine) analoge Anwendung; (keine) Ermessensfehler; sog. Folgenbeseitigungslast; Förderzweck; Differenzierungskriterien; (keine) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg bestätigte mit Urteil vom 10. Mai 2005 (1 A 744/03; LKV 2006, 39, juris) die Aufhebung des zugunsten des Landesverbandes ergangenen Bescheides und verpflichtete den Beklagten zur Bescheidung der Förderanträge der Klägerin.

    Mit dem bereits genannten Urteil vom 10. Mai 2005 (a.a.O., Rz. 60 f.) hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg entschieden, dass der Klägerin keine Staatsleistungen im Sinne von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV zustehen.

    Diese wertende Betrachtung hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 10. Mai 2005 (a.a.O.) gebilligt.

    Ungeachtet des Umstands, dass auch insoweit die Darlegungserfordernisse nicht erfüllt sind, insbesondere nicht dargetan ist, weshalb die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen könnte, ist diese Frage - wie bereits unter 1. a) ausgeführt - durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 10. Mai 2005 (a.a.O., Rz. 60 f.) verneint worden, und zwar auch im Hinblick auf eine analoge Anwendung des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV.

    Im Übrigen sind diese Grundsätze durch die genannte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 10. Mai 2005 (a.a.O.) auf die Verteilung von Fördermitteln zwischen konkurrierenden jüdischen Gemeinden angewandt worden.

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (2 BvR 890/06, NVwZ 2009, 1217, juris) hat das Bundesverfassungsgericht Art. 8 Abs. 1 des im Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und dem Landesverband geschlossenen Staatsvertrages, der die Verpflichtung des Landesverbandes vorsah, alle jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg angemessen an dem ihm jährlich zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens zugewendeten Betrag in Höhe von 200.000 EUR zu beteiligen, auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerin für nichtig erklärt.

    Dort macht sie geltend, die Ermessensentscheidung sei auch deswegen rechtswidrig, weil es vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 (2 BvR 890/06, a.a.O.) fehlerhaft sei, allein ein rechnerisch ermitteltes Verhältnis der Mitgliederzahl zum Differenzierungsgrund zu machen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08

    Religionsgesellschaft; orthodoxe jüdische Kultusgemeinde; Bestätigung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die erst im Jahre 1999 gegründete Klägerin ungeachtet ihres Selbstverständnisses als in der Tradition des Halberstädter Verbandes stehende Gemeinde nicht als Rechtsnachfolgerin dieses Verbandes oder einer anderen durch Verfolgungsmaßnahmen geschädigten jüdischen Gemeinde anzusehen ist (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2011 - OVG 5 N 24.08 -, S. 8 des amtlichen Abdrucks), mithin selbst keinen nationalsozialistischen Schädigungshandlungen ausgesetzt war.

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf § 2 Ziffer 3 KiStG DDR Rechte daraus ableiten will, dass sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, steht dem bereits entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29. März 2011 (a.a.O.) den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. Juli 2008 (12 K 2660/04, juris, Rz. 18 f., 23 f.), in dem dieses ausgeführt hat, die Klägerin gehöre als Neugründung weder zu den altkorporierten Religionsgesellschaften noch lasse sich der von ihr in Anspruch genommene Körperschaftsstatus aus § 2 Ziffer 3 KiStG DDR herleiten, abgelehnt hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 N 44.07

    Betreibensaufforderung; Fiktion der Klagerücknahme; Antrag auf Fortsetzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Hierzu wäre erforderlich, dass eine bislang höchstrichterlich bzw. obergerichtlich nicht geklärte, konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und zudem erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 4. Februar 2010 - OVG 10 N 44.07 - juris Rz. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 17.09.1997 - 8 N 21.97
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Dies würde erfordern, dass der insoweit entscheidungserhebliche Rechtssatz des Verwaltungsgerichts konkretisiert und so bezeichnet worden wäre, dass er ohne langes Suchen auffindbar ist, dass die Divergenzentscheidung und der behauptete Rechtssatz fixiert und kenntlich gemacht worden wären und dass seitens der Klägerin verdeutlicht worden wäre, worin die geltend gemachte Abweichung besteht (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 17. September 1997 - OVG 8 N 21.97 -, NVwZ 1998, 200, juris, Rz. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Das Vorbringen ist nicht geeignet, einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigem Gegenvorbringen in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris).
  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Abgesehen davon, dass trotz dieser Präzisierung unklar bleibt, welche konkreten Schäden (Zinsverluste, Schadensersatz oder anderes) die Klägerin meint, setzt sie sich weder mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts auseinander noch arbeitet sie heraus, weshalb der von ihr in Bezug genommene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1968 (BVerwG IV C 56/65, NJW 1968, 2350), der einen baurechtlichen Fall betrifft, in dem es schon nicht um eine - wie auch immer geartete - finanzielle Kompensation, sondern um die Ermessensreduzierung auf Null bezüglich einer baurechtlichen Ausnahmegenehmigung ging, die von ihr geäußerte Rechtsauffassung tragen soll.
  • VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2660/04

    Einstufung einer jüdischen Religionsgemeinschaft als Körperschaft des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf § 2 Ziffer 3 KiStG DDR Rechte daraus ableiten will, dass sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, steht dem bereits entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29. März 2011 (a.a.O.) den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. Juli 2008 (12 K 2660/04, juris, Rz. 18 f., 23 f.), in dem dieses ausgeführt hat, die Klägerin gehöre als Neugründung weder zu den altkorporierten Religionsgesellschaften noch lasse sich der von ihr in Anspruch genommene Körperschaftsstatus aus § 2 Ziffer 3 KiStG DDR herleiten, abgelehnt hat.
  • VG Potsdam, 27.06.2003 - 12 K 4144/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08
    Mit Urteil vom 27. Juni 2003 (12 K 4144/00) hob das Verwaltungsgericht Potsdam den Bescheid zugunsten des Landesverbandes auf, wies die auf Bescheidung gerichtete Verpflichtungsklage der Klägerin jedoch ab.
  • VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1994/13

    Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der

    Anhaltspunkte dafür, dass vergleichbare, analogiefähige und vor 1919 entstandene Ansprüche des Klägers bestanden haben könnten, sind nicht ersichtlich (Urteil der Kammer vom 15. Juli 2008, - 12 K 2462/05 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 A 744/03 -, juris).

    Vielmehr setzt das Gericht diese in der Rechtsprechung geklärten Grundsätze voraus (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris).

    Dazu werden lediglich, wie sich dies auch aus den entsprechenden Haushaltstiteln ergibt, Zuschüsse gewährt (OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a. a. O. Rn. 52).

    Ein Anspruch auf eine "Grundförderung" besteht auch nicht aus dem Gesichtspunkt einer "Folgenbeseitigung" aus Förderentscheidungen der Vergangenheit (Urteil der Kammer vom 14. Juli 2008 - 12 K 2462/05 -, juris; Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris).

    Dieses Kriterium ist geeignet, eine dem Förderzweck entsprechende, am Gleichheitssatz orientierte Verteilung der Zuschüsse für jüdische Kultusgemeinde vorzunehmen, weil größeren Gemeinschaften bereits aufgrund ihres größeren Raum- und Personalbedarfs höhere Kosten entstehen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a. a. O. Rn. 52; OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris; Urteil der Kammer vom 14. Juli 2008 - 12 K 2462/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 19 A 160/12

    Cecilien-Gymnasium Düsseldorf muss Schüler aus Meerbusch und Krefeld aufnehmen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 A 282/08 -, juris, Rdn. 86 bis 89; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris, Rdn. 17; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., 2010, § 113, Rdn. 448.
  • VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1993/13

    Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der

    Anhaltspunkte dafür, dass vergleichbare, analogiefähige und vor 1919 entstandene Ansprüche des Klägers bestanden haben könnten, sind nicht ersichtlich (Urteil der Kammer vom 15. Juli 2008, - 12 K 2462/05 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 A 744/03 -, juris).

    Vielmehr setzt das Gericht diese in der Rechtsprechung geklärten Grundsätze voraus (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris).

    Im Gegensatz zur Ansicht des Klägers enthält diese Entscheidung, wie bereits dargestellt, keinerlei Vorgaben für die Verteilung der Haushaltsmittel (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris).

    Er war nicht verpflichtet, im Wege der "Folgenbeseitigung" Förderentscheidungen der Vergangenheit zu berücksichtigen (Urteil der Kammer vom 14. Juli 2008 - 12 K 2462/05 -, juris; Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris).

  • VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11

    Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze;

    festzustellen, dass die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08, OVG 10 N 73.08 -, die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. Juli 2008 - 12 K 2462/05, 12 K 2019/06 - und die Bescheide des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vom 6. Oktober 2005 und 5. September 2006 - soweit sie die weitergehenden Anträge ablehnen - ihn in seinen Rechten aus Art. 13 und Art. 12 der Verfassung des Landes Brandenburg verletzen,.
  • VG Berlin, 22.03.2012 - 20 K 123.10

    Keine weitere finanzielle Förderung der israelitischen Synagogengemeinde Adass

    Art. 138 Abs. 1 WRV stellt dabei nicht selbst eine Grundlage für Staatsleistungen dar, sondern ordnet lediglich an, dass bereits vor dessen Inkrafttreten zustehende, auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhende staatliche Leistungen an die Religionsgemeinschaften bis zur ihrer Ablösung fortbestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2011 - OVG 10 N 72.08 -, juris).
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